News 14.10.2009 Menschenrechte eingeschränkt?
Eines der wichtigsten Rechte ist das Verbot von Folter oder Sklaverei. Es ist absolut verboten. Andere Rechte lassen sich auch nur dann einschränken, wenn ein wichtiger oder besonderer Grund vorliegt. Die Zwecke der Rechte können die demokratische Gesellschaft aufrecht erhalten oder dienen zum Schutz der Gesundheit etc. Es kann beispielsweise das Versammlungsrecht eingeschränkt werden, wenn direkte Anhaltspunkte vorliegen, dass Teilnehmer Gewalttaten ausführen möchten. Auch politische Tätigkeiten von Ausländern können eingeschränkt werden. Ob die Einschränkungen gemacht oder nicht gemacht werden dürfen entscheiden letztendlich die Gerichte, in Deutschland wohl das Bundesverfassungsgericht. Weitere Infos über Menschenrechte
Labels: Ausländer, Bundesverfassungsgericht, Gesellschaft, Gesundheit, Gewalt, Politische Tätigkeiten, Rechte, Sklaverei, Versammlung


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