Dienstag, 20. Oktober 2009

News 20.10.2009 Gelten Menschenrechte auch in Kriegszeit?

In ausgesprochenen Notlagen, vor allem in einem Krieg, kann der Staat, soweit erforderlich, Maßnahmen treffen, die von den Menschenrechten abweichen. Entsprechende Notstandsklauseln finden sich zum Beispiel im UN-Zivilpakt oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Abweichungen müssen das Diskriminierungsverbot und Verhältnismäßigkeitsprinzip stark beachten. Es gibt auch absolut gültige notstandsfeste Menschenrechte, die auf keinen Fall verletzt werden dürfen. Dazu zählt die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Leben (mit Ausnahme von Todesfällen infolge von Kriegshandlungen), das Verbot der Folter, das Verbot der Sklaverei und das Verbot rückwirkender Strafgesetze. Mehr Informationen über Menschenrechte

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